Anhänger an der K1200LT: Unterschied zwischen den Versionen

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Ich habe versucht einige Information zum Anhängerbetrieb der k1200LT zusammenzutragen.
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[[Kategorie:Zubehör]]
  
== Bericht von Andreas Haker: ==
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'''Ich habe versucht einige Information zum Anhängerbetrieb der k1200LT zusammenzutragen.'''
  
Ich baue Anhänger und Anhängerkupplungen für Motorräder seit 1998 allerdings nur auf privater Basis nicht Gewerblich.Ich möchte euch kurz berichten in welchem Zulassungsmodus mein aktuelles Gespann (MÜ LT mit WM-Trailer) auf der Straße zu sehen ist:
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Der Bericht bezog sich auf eine Sonderzulassung die eine höhere Geschindigkeit als 100 km/h zugelassen hat.
  
[[Bild:Hänger_Andreas_Haker.jpg|thumb]]
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'''Dieser Bericht wurde auf Wunsch des Verfassers gelöscht!'''
  
- Da der WM-Trailer ein Einradanhänger ist muß er mit einem kardanischen Gelenk am Zugfahrzeug befestigt werden.Mit einer herkömmlichen Kugelkopfkupplung würde der Anhänger einfach umkippen und liegenbleiben wenn Ihn niemand aufhebt.
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Begründung:
  
- Da auch ich natürlich an die aktuellen Gesetzgebungen gebunden bin mußte ich einen Weg finden diese völlig veralterten Gesetzgebungen zu umgehen.Kurz gesagt:Wenn ein Motorrad mit Anhänger nur 60 Km/H fahren darf,dann darf das Motorrad nicht länger Motorrad heißen.Also mußte ich einen Weg finden die komplette Zulassungsart zu ändern.So wurde aus dem kompletten Gespann ein "Gelenkfahrzeug".Das geht allerdings nur wenn der Anhänger nicht mehr als 1 Rad hat.Und siehe da,für Gelenkfahrzeuge gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nur eine Bauartbedingte.Durch den Umstand das meine MÜ ein Integral-ABS hat gibt es somit keine Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung.Beim Abnehmen des Anhängers wird aus dem Gelenkfahrzeug wieder ein normales Krad und dann läuft alles wieder ganz normal wie bei jeder anderen LT auch.  
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In einem fast zwei Jahre dauenden Kampf durch mehrere Gerichtsinstitutionen ist die Zulassungart entzogen worden.Die Gerichte berufen sich auf die aktuelle Gesetzgebung die diese Art von Zulassung nicht möglich macht. Somit ist die Einzelabnahme nicht Gesetzeskonform und unzulässig.  
  
-Der Anhänger bleibt weiterhin TÜV und Zulassungsfrei,braucht aber eine Betriebserlaubnis und ein Folgekennzeichen.Auf die sogenannten Anhängerdreicke kann verzichtet werden wenn in den Rückleuchten Reflektoren vorhanden sind.
 
  
-Wenn der WM-Trailer ausgeliefert wird hat er leider nur einen Reifen mit einem Speedindex " L " das bedeutet zugelassen bis 120 Km/H.Hier mußte natürlich eine Änderung her.In den USA konnte ich einen Händler auftun der 12 Zoll Rollerreifen bis 210 Km/H herstellt.Der Reifen ist dann auch "Reinforced".
 
  
-Wenn das Gespann komplett fahrfertig und für die Urlaubstur beladen ist wiegt es mit Sozia und ohne Fahrer ca.650 KG.Bei einer lockeren Reisegeschwindigkeit von 130-160 Km/H habe ich einen Verbrauch von 6,5 - 6,8 Litern.
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--[[Benutzer:Dietersiever|Dieter Siever]]

Aktuelle Version vom 13. Oktober 2009, 11:57 Uhr


Ich habe versucht einige Information zum Anhängerbetrieb der k1200LT zusammenzutragen.

Der Bericht bezog sich auf eine Sonderzulassung die eine höhere Geschindigkeit als 100 km/h zugelassen hat.

Dieser Bericht wurde auf Wunsch des Verfassers gelöscht!

Begründung:

In einem fast zwei Jahre dauenden Kampf durch mehrere Gerichtsinstitutionen ist die Zulassungart entzogen worden.Die Gerichte berufen sich auf die aktuelle Gesetzgebung die diese Art von Zulassung nicht möglich macht. Somit ist die Einzelabnahme nicht Gesetzeskonform und unzulässig.



--Dieter Siever