R1100S Reifenfreigaben: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Juli 2025, 14:57 Uhr
Achtung! Bei Reifen können sich Änderungen innerhalb der Modelle und Modelljahre ergeben. Bitte immer die aktuellen Informationen beim Hersteller abfragen!
Löschen von Reifenfabrikatsbindung
Um eine Reifenfabrikatsbindung auszutragen, ist in der Regel eine Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) erforderlich. Dabei wird geprüft, ob die neuen Reifen den technischen Anforderungen des Fahrzeugs entsprechen. Nach erfolgreicher Abnahme erhält man eine Bescheinigung, die bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt) zur Änderung der Fahrzeugpapiere vorgelegt werden muss. Schritte zum Austragen einer Reifenbindung:
1. Reifenwahl: Wählen Sie Reifen, die für Ihr Fahrzeugmodell zugelassen sind und die gleiche oder eine ähnliche Größe wie die ursprünglich eingetragenen Reifen haben.
2. Einzelabnahme: Beauftragen Sie eine technische Prüfstelle (TÜV, DEKRA, etc.) mit einer Einzelabnahme der neuen Reifen.
3. Bescheinigung: Lassen Sie sich nach erfolgreicher Abnahme eine Bescheinigung über die Änderungen ausstellen.
4. Fahrzeugpapiere ändern: Legen Sie die Bescheinigung der Prüfstelle zusammen mit den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein und -brief) der zuständigen Zulassungsbehörde vor, um die Reifenbindung austragen zu lassen und die Fahrzeugpapiere entsprechend ändern zu lassen.
Wichtige Hinweise:
Reifenbindung vs. Reifenfabrikatsbindung: Es ist wichtig zu beachten, dass eine "Reifenbindung" oft als Hinweis im Fahrzeugschein steht und lediglich auf die im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen verweist. Eine "Reifenfabrikatsbindung" hingegen kann bedeuten, dass nur Reifen eines bestimmten Herstellers oder mit bestimmten Eigenschaften erlaubt sind.


