R1100S Reifenfreigaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Wolfgang (Diskussion | Beiträge)
 
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== Löschen von Reifenfabrikatsbindung ==
== Löschen von Reifenfabrikatsbindung ==


Um eine Reifenfabrikatsbindung auszutragen, ist in der Regel eine Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) erforderlich. Dabei wird geprüft, ob die neuen Reifen den technischen Anforderungen des Fahrzeugs entsprechen. Nach erfolgreicher Abnahme erhält man eine Bescheinigung, die bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt) zur Änderung der Fahrzeugpapiere vorgelegt werden muss.  
Gilt nur für Fahrzeuge mit der alten nationalen ABE, nicht für neuere Europäische Zulassungen, ab ca. Baujahr 2000. Diese haben gesetzlich keine Reifenfabrikatsbindung mehr, auch wenn solche noch in der Zul.Bescheinigung Teil 1 aufgeführt sind.
 
Um eine Reifenfabrikatsbindung für ABE-Fahrzeuge auszutragen, ist in der Regel eine Begutachtung durch eine technische Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) erforderlich. Grundsätzlich würden wir sowieso empfehlen erst mal zur Prüfstelle zu gehen und das ganze dort zu besprechen, bevor man dann mit dem Motorrad zur Prüfung vorfährt.
 
Schritte zum Austragen einer Reifenbindung:
Schritte zum Austragen einer Reifenbindung:


1. Reifenwahl:
1. Reifenwahl: Wählen Sie Reifen in der Größe, die in Fahrzeugschein unter Pkt. 20,21,22,23 bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Nr. 15.1 und 15.2 aufgeführt sind und eine Reifenhersteller-Service-Information für das Fahrzeug haben (früher als Reifenfreigabe des Reifenherstellers bezeichnet)
Wählen Sie Reifen, die für Ihr Fahrzeugmodell zugelassen sind und die gleiche oder eine ähnliche Größe wie die ursprünglich eingetragenen Reifen haben.


2. Einzelabnahme:
2. Beauftragen Sie eine technische Prüfstelle (TÜV, DEKRA, etc.) mit einer Begutachtung der neuen Reifen und legen Sie die Hersteller-Service-Information des Reifenherstellers vor.
Beauftragen Sie eine technische Prüfstelle (TÜV, DEKRA, etc.) mit einer Einzelabnahme der neuen Reifen.  


3. Bescheinigung:
3. Bitten Sie den Prüfer um einen Prüfbericht für die Zulassungsstelle zur Berichtigung der Angaben in der Zul.-Bescheinigung gemäß §15 Abs. 1 FZV. Die Anweisung des Prüfers an die Zulassungsbehörde sollte lauten: „in Zeile 22 ist einzutragen: 15.1 u. 15.2: Reifenpaar. bzw. Herst./Service Information beachten, Fz ohne Fabrikatsbindung“
Lassen Sie sich nach erfolgreicher Abnahme eine Bescheinigung über die Änderungen ausstellen.  


4. Fahrzeugpapiere ändern:
4. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 zusammen mit dem Prüfbericht des Prüfers der zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen, um die Reifenfabrikatsbindung austragen zu lassen und die Fahrzeugpapiere entsprechend ändern zu lassen.
Legen Sie die Bescheinigung der Prüfstelle zusammen mit den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein und -brief) der zuständigen Zulassungsbehörde vor, um die Reifenbindung austragen zu lassen und die Fahrzeugpapiere entsprechend ändern zu lassen.  


Wichtige Hinweise:
Wichtige Hinweise:


Reifenbindung vs. Reifenfabrikatsbindung:
Reifenbindung vs. Reifenfabrikatsbindung: Es ist wichtig zu beachten, dass eine "Reifenbindung" sich auf Reifenart, Dimension, Last- und Geschwindigkeitsindex bezieht, die unverändert bleiben, so wie der Motorradhersteller dies in der ABE vorgegeben hat. „Reifenfabrikatsbindung“ ist demgegenüber die Bindung an Reifenhersteller und spezielle Reifenmodelle der damaligen Reifenwelt. Der Prüfer führt keine Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO (Einzelabnahme) durch. Das wäre bei anderer Reifengrößen und Arten nötig. Sondern der Prüfer bescheinigt, dass heutige Reifenmodelle die Anforderungen der damaligen ABE des Motorradherstellers erfüllen. Insoweit ist es eigentlich unlogisch, das Motorrad mit montierten Reifen vorzuführen. Aber es ist üblich und möglicherweise will sich der Prüfer vom sonstigen reifenrelevanten Originalzustand des Fahrzeugs überzeugen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine "Reifenbindung" oft als Hinweis im Fahrzeugschein steht und lediglich auf die im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen verweist. Eine "Reifenfabrikatsbindung" hingegen kann bedeuten, dass nur Reifen eines bestimmten Herstellers oder mit bestimmten Eigenschaften erlaubt sind.  




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[[Kategorie:Reifenfreigaben]]
[[Kategorie:Reifenfreigaben]]
Berichte Zusammengestellt von --[[Benutzer:Dietersiever|Dieter Siever]]

Aktuelle Version vom 26. Juli 2025, 08:46 Uhr

  Achtung! Bei Reifen können sich Änderungen innerhalb der Modelle und Modelljahre ergeben. 
  Bitte immer die aktuellen Informationen beim Hersteller abfragen!


Löschen von Reifenfabrikatsbindung

Gilt nur für Fahrzeuge mit der alten nationalen ABE, nicht für neuere Europäische Zulassungen, ab ca. Baujahr 2000. Diese haben gesetzlich keine Reifenfabrikatsbindung mehr, auch wenn solche noch in der Zul.Bescheinigung Teil 1 aufgeführt sind.

Um eine Reifenfabrikatsbindung für ABE-Fahrzeuge auszutragen, ist in der Regel eine Begutachtung durch eine technische Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) erforderlich. Grundsätzlich würden wir sowieso empfehlen erst mal zur Prüfstelle zu gehen und das ganze dort zu besprechen, bevor man dann mit dem Motorrad zur Prüfung vorfährt.

Schritte zum Austragen einer Reifenbindung:

1. Reifenwahl: Wählen Sie Reifen in der Größe, die in Fahrzeugschein unter Pkt. 20,21,22,23 bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Nr. 15.1 und 15.2 aufgeführt sind und eine Reifenhersteller-Service-Information für das Fahrzeug haben (früher als Reifenfreigabe des Reifenherstellers bezeichnet)

2. Beauftragen Sie eine technische Prüfstelle (TÜV, DEKRA, etc.) mit einer Begutachtung der neuen Reifen und legen Sie die Hersteller-Service-Information des Reifenherstellers vor.

3. Bitten Sie den Prüfer um einen Prüfbericht für die Zulassungsstelle zur Berichtigung der Angaben in der Zul.-Bescheinigung gemäß §15 Abs. 1 FZV. Die Anweisung des Prüfers an die Zulassungsbehörde sollte lauten: „in Zeile 22 ist einzutragen: 15.1 u. 15.2: Reifenpaar. bzw. Herst./Service Information beachten, Fz ohne Fabrikatsbindung“

4. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 zusammen mit dem Prüfbericht des Prüfers der zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen, um die Reifenfabrikatsbindung austragen zu lassen und die Fahrzeugpapiere entsprechend ändern zu lassen.

Wichtige Hinweise:

Reifenbindung vs. Reifenfabrikatsbindung: Es ist wichtig zu beachten, dass eine "Reifenbindung" sich auf Reifenart, Dimension, Last- und Geschwindigkeitsindex bezieht, die unverändert bleiben, so wie der Motorradhersteller dies in der ABE vorgegeben hat. „Reifenfabrikatsbindung“ ist demgegenüber die Bindung an Reifenhersteller und spezielle Reifenmodelle der damaligen Reifenwelt. Der Prüfer führt keine Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO (Einzelabnahme) durch. Das wäre bei anderer Reifengrößen und Arten nötig. Sondern der Prüfer bescheinigt, dass heutige Reifenmodelle die Anforderungen der damaligen ABE des Motorradherstellers erfüllen. Insoweit ist es eigentlich unlogisch, das Motorrad mit montierten Reifen vorzuführen. Aber es ist üblich und möglicherweise will sich der Prüfer vom sonstigen reifenrelevanten Originalzustand des Fahrzeugs überzeugen.



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