Schadenhaftung beim Motorradtransport: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn ein Motorrad mit der Bahn, der Fähre oder so transportiert wird stellt sich immer die Frage wie wird das Teil verzurrt. Interessant ist dann aber wer ist verantwortlich wenn die Kiste dann doch umfällt. | Wenn ein Motorrad mit der Bahn, der Fähre oder so transportiert wird stellt sich immer die Frage wie wird das Teil verzurrt. Interessant ist dann aber wer ist verantwortlich wenn die Kiste dann doch umfällt. | ||
− | Je nach Land und nach Reederei/Transporteur und deren ABG kann das recht unterschiedlich sein. Manchmal lohnt es sich das vorher zu erfragen. | + | Je nach Land und nach Reederei/Transporteur und deren ABG kann das recht unterschiedlich sein. Manchmal lohnt es sich das vorher zu erfragen. Fündig wird man in den Abschnitten über Pflichten des Auftraggebers, Gewährleistung und Haftung. |
− | Bei der Bahn | + | Bei der Bahn muss der Kunde die Verzurrpunkte festlegen. Das Verladepersonal ist gerne behilflich aber letztendlich legt der Kunde die Verzurrpunkte an. Das Verzurrmaterial kommt von der Bahn und auch das Verzurren selbst macht das Bahnpersonal. |
Die Bahn ist für höhere Gewalt wie Schäden durch nicht Bahnbedienstete, Diebstahl und Vandalismus nicht haftpflichtig. | Die Bahn ist für höhere Gewalt wie Schäden durch nicht Bahnbedienstete, Diebstahl und Vandalismus nicht haftpflichtig. | ||
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Wenn die Kiste dann beschädigt ist lässt es sich ausgiebig streiten wer den nun die Schuld trägt. Waren die Verzurrpunkte nicht gut gewählt oder war der Gurt nicht ausreichend gespannt. Hat das Gurtmaterial nachgegeben oder der Verzurrpunkt. | Wenn die Kiste dann beschädigt ist lässt es sich ausgiebig streiten wer den nun die Schuld trägt. Waren die Verzurrpunkte nicht gut gewählt oder war der Gurt nicht ausreichend gespannt. Hat das Gurtmaterial nachgegeben oder der Verzurrpunkt. | ||
− | + | Oft verliert sich die Frage nach der Haftung im Dickicht der Geschäftsbeziehungen. Die Reederei ist nicht der Transporteur, der Transporteur ist nicht der Ticketverkäufer und der Ticketverkäufer oft ein Subunternehmer. In einigen Fällen ist der Kunde grundsätzlich für alles zuständig. | |
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Man sollte auf jedem Falle ausgiebig Prüfen wie die Befestigung gemacht wurde und mit gesundem Menschenverstand das ganze beurteilen. Aussagen wie „machen wir immer so, wird schon halten“ sind keine Hilfe. | Man sollte auf jedem Falle ausgiebig Prüfen wie die Befestigung gemacht wurde und mit gesundem Menschenverstand das ganze beurteilen. Aussagen wie „machen wir immer so, wird schon halten“ sind keine Hilfe. | ||
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Hilfreich in der Argumentation könnten Fotos Vorher-Nachher sein. Da sowas heut nix mehr kostet, lieber auf Vorrat machen. | Hilfreich in der Argumentation könnten Fotos Vorher-Nachher sein. Da sowas heut nix mehr kostet, lieber auf Vorrat machen. | ||
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+ | Auf dem 1. Bild ist die Befestigung an der Fußraste bestimmt nicht als optimal zu bezeichnen. Auch der höher liegende Anschlagpunkt kann die Maschine im Ernstfall nicht auf den Boden halten. | ||
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+ | Wer mit den Gurten der Bahn (keine Spannmöglichkeit, nur Reibungsbefestigung) seine Ladung (Motorrad) auf einem Trailer und öffentlichen Straßen sichern würde, würde bei einer Kontrolle durch die Polizei sofort an der Weiterfahrt gehindert werden. | ||
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Aktuelle Version vom 25. Mai 2010, 10:15 Uhr
Wenn ein Motorrad mit der Bahn, der Fähre oder so transportiert wird stellt sich immer die Frage wie wird das Teil verzurrt. Interessant ist dann aber wer ist verantwortlich wenn die Kiste dann doch umfällt.
Je nach Land und nach Reederei/Transporteur und deren ABG kann das recht unterschiedlich sein. Manchmal lohnt es sich das vorher zu erfragen. Fündig wird man in den Abschnitten über Pflichten des Auftraggebers, Gewährleistung und Haftung.
Bei der Bahn muss der Kunde die Verzurrpunkte festlegen. Das Verladepersonal ist gerne behilflich aber letztendlich legt der Kunde die Verzurrpunkte an. Das Verzurrmaterial kommt von der Bahn und auch das Verzurren selbst macht das Bahnpersonal.
Die Bahn ist für höhere Gewalt wie Schäden durch nicht Bahnbedienstete, Diebstahl und Vandalismus nicht haftpflichtig.
Hier ein Schaden für den sich die Bahn nicht zuständig fühlte, mit der Begündung:
Zitat Dies ist kein typischer Verladeschaden und deshalb sehen sie auch keine Möglichkeit hier zu haften. Zitat Ende
Bildquelle und Zitat: RS Forum, Andy
Wenn die Kiste dann beschädigt ist lässt es sich ausgiebig streiten wer den nun die Schuld trägt. Waren die Verzurrpunkte nicht gut gewählt oder war der Gurt nicht ausreichend gespannt. Hat das Gurtmaterial nachgegeben oder der Verzurrpunkt.
Oft verliert sich die Frage nach der Haftung im Dickicht der Geschäftsbeziehungen. Die Reederei ist nicht der Transporteur, der Transporteur ist nicht der Ticketverkäufer und der Ticketverkäufer oft ein Subunternehmer. In einigen Fällen ist der Kunde grundsätzlich für alles zuständig.
Man sollte auf jedem Falle ausgiebig Prüfen wie die Befestigung gemacht wurde und mit gesundem Menschenverstand das ganze beurteilen. Aussagen wie „machen wir immer so, wird schon halten“ sind keine Hilfe.
Kleine Anmerkung: Hilfreich in der Argumentation könnten Fotos Vorher-Nachher sein. Da sowas heut nix mehr kostet, lieber auf Vorrat machen. (kub0711)
== Die nachfolgenden Bilder zeigen die Verzurrung auf dem Autoreisezug.
Erkennbar auf den Bildern ist eine Verzurrung mit normalen Klemmgurten. Es wird also nicht verspannt oder das Motorrad gar in die Federn gezogen.
Auf dem 1. Bild ist die Befestigung an der Fußraste bestimmt nicht als optimal zu bezeichnen. Auch der höher liegende Anschlagpunkt kann die Maschine im Ernstfall nicht auf den Boden halten.
Wer mit den Gurten der Bahn (keine Spannmöglichkeit, nur Reibungsbefestigung) seine Ladung (Motorrad) auf einem Trailer und öffentlichen Straßen sichern würde, würde bei einer Kontrolle durch die Polizei sofort an der Weiterfahrt gehindert werden.