PC in der LT: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | '''Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)''' | ||
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+ | III. Bau- und Betriebsvorschriften | ||
+ | §57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler | ||
+ | (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für | ||
+ | 1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie | ||
+ | 2.mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt. | ||
+ | (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. | ||
+ | (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen. | ||
+ | Wenn das dann fertig ist sieht das recht gut aus und freut den TÜV. | ||
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*Kompak PC 4 x 400er | *Kompak PC 4 x 400er | ||
+ | * Intel Essential Desktop Board ATA 100/66 dual Core atom Prozessor mit 2 GB Ram. | ||
*intelligenten Netzteil | *intelligenten Netzteil | ||
+ | *Betriebssystem Windows XP sowie die Software von Garmin | ||
Als Monitor wurde verwendet: | Als Monitor wurde verwendet: | ||
− | * | + | *8 Zoll Touchdisplay der Monitor ist spritzwasser geschützt von vorne und von oben her abgedeckt |
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2010, 21:08 Uhr
Sunny ein LT Fan hat ein Projekt in dem er die Anzeigeeinheit der LT gegen ein TFT Display erstetzen möchte. Der TFT Bildschirm wird von einem PC angesteuert. Dadurch ergeben sich ungeahnte Möglichkeiten.
Inhaltsverzeichnis
Die Idee
Ein neues futuristisches Cockpit soll es werden. Die Skins können ganz individuell gestaltet werden, mit jedem Logo oder Ansicht oder, oder......
Bilder
Die Technik
Es ist ein kleiner kompakter PC 4 x 400er verbaus, mit einem intelligenten Netzteil das Windows auf Knopfdruck runterfährt oder in Standbye gehen läßt. Mit einem 8Zoll Touchdisplay, was ganz hinten rein eingebaut wird. Einige Befehle gehen über Tastaturabgriffe die ich mit Schaltern belegt habe und auch meine Originalschalter am Lenker verwendet habe. (Lautstärke, nächstes Lied herzoomen wegzoomen abschalten usw.) Der PC sitzt dort wo eigentlich das Radio ist, passt perfekt rein. Im PC sind ein Navi (Garmin) drin, Telefonabfrage mit Telefonbuch und der Mediaplayer. Ein Verstärker sorgt für den Klang auf die Boxen. Das ganze kann auch über Bluetooth am Helm mitgehört werden. Geplant ist weiter eine W-Lan Netzverbindung aufzubauen, für das mitfahrende Bike.
Der Einbau
An diese Stelle soll der Monitor montiert werden.
Rechtliches
Der TÜV will natürlich einen Tacho mit E-Zeichen haben und das im Sichtfeld. Die Maschine bekommt einen kleinen Tacho an die Seite unter einer Abdeckung die aber sofort umgedreht werden kann und somit ein Tacho da steht - nur für alle Fälle -.
Hier das Model für das Radiobedienteil und das fertige Frästeil.
Das Radio-Bedienteil soll zusätzlich den Tacho mit E-Kennzeichnung aufnehemn damit der TÜV etwas geprüftes zu sehen bekommt.
Zitat Stand 2009
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2.mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
Wenn das dann fertig ist sieht das recht gut aus und freut den TÜV.
Technische Daten
Der PC übernimmt folgende Werte:
- Wassertemperatur
- Öltemeratur
- Topceseinnentemperatur
- Geschwindigleit
- Drehzahl
- Radio Multischalter
Als PC wurde verwendet:
- Kompak PC 4 x 400er
- Intel Essential Desktop Board ATA 100/66 dual Core atom Prozessor mit 2 GB Ram.
- intelligenten Netzteil
- Betriebssystem Windows XP sowie die Software von Garmin
Als Monitor wurde verwendet:
- 8 Zoll Touchdisplay der Monitor ist spritzwasser geschützt von vorne und von oben her abgedeckt
Das Endergebniss
Links zum Thema
- Diskussion zum Thema im Forum http://www.bmw-bike-forum.info/viewtopic.php?f=133&t=40164
- Hersteller des TFT Monitors http://www.cartft.com