PC in der LT: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BMW-Bike-Forum
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Das Radio-Bedienteil muss zusätlich den Tacho mit E-Kennzeichnung aufnehemn damit der TÜV etwas geprüftes zu sehen bekommt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
==Rechtliches==
 
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Version vom 26. April 2010, 20:20 Uhr

BMW PC3.jpg

Sunny ein LT Fan hat ein Projekt in dem er die Anzeigeeinheit der LT gegen ein TFT Display erstetzen möchte. Der TFT Bildschirm wird von einem PC angesteuert. Dadurch ergeben sich ungeahnte Möglichkeiten.

Die Idee

Ein neues futuristisches Cockpit soll es werden. Die Skins können ganz individuell gestaltet werden, mit jedem Logo oder Ansicht oder, oder......

Bilder

BMW PC1.jpg BMW PC3.jpg


Die Technik

Es ist ein kleiner kompakter PC 4 x 400er verbaus, mit einem intelligenten Netzteil das Windows auf Knopfdruck runterfährt oder in Standbye gehen läßt. Mit einem 8Zoll Touchdisplay, was ganz hinten rein eingebaut wird. Einige Befehle gehen über Tastaturabgriffe die ich mit Schaltern belegt habe und auch meine Originalschalter am Lenker verwendet habe. (Lautstärke, nächstes Lied herzoomen wegzoomen abschalten usw.) Der PC sitzt dort wo eigentlich das Radio ist, passt perfekt rein. Im PC sind ein Navi (Garmin) drin, Telefonabfrage mit Telefonbuch und der Mediaplayer. Ein Verstärker sorgt für den Klang auf die Boxen. Das ganze kann auch über Bluetooth am Helm mitgehört werden. Geplant ist weiter eine W-Lan Netzverbindung aufzubauen, für das mitfahrende Bike.

Der Einbau

Hier das Model für das Radiobedienteil und das fertige Frästeil   Pc4.jpg Pc4.jpg


Das Radio-Bedienteil muss zusätlich den Tacho mit E-Kennzeichnung aufnehemn damit der TÜV etwas geprüftes zu sehen bekommt.

Rechtliches

Der TÜV will natürlich einen Tacho mit E-Zeichen haben und das im Sichtfeld. Die Maschine bekommt einen kleinen Tacho an die Seite unter einer Abdeckung die aber sofort umgedreht werden kann und somit ein Tacho da steht - nur für alle Fälle -.


Zitat Stand 2009

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

2.mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


Technische Daten

Der PC übernimmt folgende Werte:

  • Wassertemperatur
  • Öltemeratur
  • Topceseinnentemperatur
  • Geschwindigleit
  • Drehzahl
  • Radio Multischalter

Als PC wurde verwendet:

  • Kompak PC 4 x 400er
  • intelligenten Netzteil

Als Monitor wurde verwendet:

  • 8Zoll Touchdisplay


Links zum Thema







--Dieter Siever