Schadenhaftung beim Motorradtransport
Wenn ein Motorrad mit der Bahn, der Fähre oder so transportiert wird stellt sich immer die Frage wie wird das Teil verzurrt. Interessant ist dann aber wer ist verantwortlich wenn die Kiste dann doch umfällt.
Je nach Land und nach Reederei/Transporteur und deren ABG kann das recht unterschiedlich sein. Manchmal lohnt es sich das vorher zu erfragen.
Bei der Bahn z.B. muss der Kunde die Verzurrpunkte festlegen. Das Verladepersonal ist gerne behilflich aber letztendlich legt der Kunde die Verzurrpunkte an. Das Verzurrmaterial kommt von der Bahn und auch das Verzurren selbst macht das Bahnpersonal.
Die Bahn ist für höhere Gewalt wie Schäden durch nicht Bahnbedienstete, Diebstahl und Vandalismus nicht haftpflichtig.
Hier ein Schaden für den sich die Bahn nicht zuständig fühlte, mit der Begündung:
Dies ist kein typischer Verladeschaden und deshalb sehen sie auch keine Möglichkeit hier zu haften.
Wenn die Kiste dann umgefallen ist lässt es sich ausgiebig streiten wer den nun die Schuld trägt. Waren die Verzurrpunkte nicht gut gewählt oder war der Gurt nicht ausreichend gespannt. Hat das Gurtmaterial nachgegeben oder der Verzurrpunkt.
Wer ist für den Schaden überhaupt zuständig. Die Reederei ist nicht der Transporteur, der Transporteur ist nicht der Ticketverkäufer und der Ticketverkäufer ist oft ein Subunternehmer.
In einigen Ländern ist der Kunde grundsätzlich für alles zuständig.
Man sollte auf jedem Falle ausgiebig Prüfen wie die Befestigung gemacht wurde und mit gesundem Menschenverstand das ganze beurteilen. Aussagen wie „machen wir immer so, wird schon halten“ sind keine Hilfe.