Beleuchtung (Zusatzscheinwerfer an der K1200RS/GT)
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Basteltipps für Zusatzscheinwerfer in eckiger oder ovaler Ausführung. Dieser Bericht wurde aus einzelnen Beiträgen im RS Forum zusammengestellt. Die Beiträge wurde leicht editiert um den Forenbezug zu entfernen.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Voraussetzungen für Zusatzscheinwerfer
Grundsätzlich müssen alle elektrischen Bauteile an Kraftfahrzeugen eine E-Nummer tragen. Somit auch die Zusatzscheinwerfer. Die Zusatzscheinwerfer von den Bezugsquellen die hier erähnt werden tragen dieses E-Zeichen. Eine ABE und TÜV Vorführung ist nicht erforderlich. Voraussetzung allerdings ist: Montage nach STVZO und/oder den EU-Richtlinien ,Leuchten mit E-Kennzeichnung und separate Schaltmöglichkeit mit Kontrollleuchte.
Zur Beachtung der STVO, die Nebelleuchten dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung und Nebel eingeschaltet werden. Zuwiederhandlung ist eine Ordnungswiedrigkeit und wird mit ca.10-20 Euro geandet.
Es sind nicht beleibig viele Zusatzleuchten zugelassen. Auch die Anordnung ist nicht beleibig wählbar. Entscheidend was zugelassen ist sind in der STVZO und den EU-Richtlinien festgeschrieben.
Hier ein Link wo die zugelassene Beleuchtung übersichtlich daregesetellt wurde.
http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Unterschiede Hella DE Scheinwerfer zu MotoBonzzo Scheinwerfer
Links der Hella DE Scheinwerfer, Rechts der MotoBonzzo Scheinwerfer.
Der Versuch wurde in völliger Dunkelheit mit einem Scheinwerfer durchgeführt.
Befestigungspunkte der Montagewinkel für Scheinwerfer wie er z.B. von der Fa. MotoBonzo gliefert wird.
Montage der Scheinwerfer
Montage des Autoswitch
Berichte aus dem Forum
Links zu den Bezugsquellen
- MotoBozzo http://www.motobozzo.de/xtcatalog/index.php
- Hella http://www.hella.com/produktion/HellaDE/WebSite/Channels/Home/Home.jsp